Update vom 27.06.2020 Beherbergungsverbot (Münchner Merkur)
Update, 11.15 Uhr: Seit Donnerstag (25. Juni) gilt in Bayern ein Beherbergungsverbot für Menschen aus besonders betroffenen Regionen - Kreise und kreisfreie Städte mit binnen sieben Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
Nun äußert sich ein Sprecher des Gesundheitsministeriums zu den genauen Regelungen. „Wenn der maßgebliche Inzidenzwert unter 50 gefallen ist, dürfen Bürger aus dem betreffenden Landkreis von bayerischen Beherbergungsbetrieben wieder aufgenommen werden“, so der Sprecher. Bürger dürften dann auch unabhängig von der weiteren Entwicklung der Inzidenz bleiben. „Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anreise“, sagte er.
Von dem Verbot im Freistaat ausgenommen sind Menschen, die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen können sowie Gäste, „die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen“ oder die „einen sonstigen triftigen Reisegrund“ nachweisen können wie den Besuch bei Familienangehörigen oder zur Pflege Schutzbedürftiger.
„Jeder Hotelier hat ein eigenes Interesse daran, dass sein Hotel nicht der Ort von Corona-Infektionen wird“, erläuterte der Ministeriumssprecher weiter. „Deshalb ist davon auszugehen, dass er neue Gäste konsequent entsprechend der neuen Regelung befragt. Zugleich setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Gäste, andere Menschen nicht durch falsche Angaben zu gefährden.“
Die wichtigsten Hygieneregeln für den Tourismus
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-mai-2020/
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
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