Gästehaus Beranek
Margit Beranek
Keltenstr. 46
87616 Marktoberdorf
Kontakt
Telefon: 08342 6999
E-Mail: info@gaestehaus-beranek.de
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Allgemeine Hinweise
Gastaufnahmevertrag
Der Touristikverein Marktoberdorf e.V. und seine Partnergemeinden treten bei Buchungen und
Zimmerreservierungen nur als Vermittler auf. Bei einer Buchung zwischen Gastgeber (Vermieter) und
Gast gelten immer die einzelnen AGB der Hotels bzw. Unterkunftsbetriebe ergänzend zu dem nach-
stehenden Gastaufnahmevertrag.
1. DerGastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist – gleichgültig
ob mündlich oder schriftlich – oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit-
gestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten oder orts- bzw. betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
4.Die Kosten für den Gast betragen bei Skonto (Abbestellung), bzw. Nichtanreise:
Übernachtung mit Frühstück 80%
Übernachtung mit Halbpension 70%
Übernachtung mit Vollpension 60 %
Bei einer reinen Übernachtung (Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Appartements) 90% des vereinbarten Preises.
Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber (Vermieter) kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden durch den Rücktritt/Stornierung/Nichtantritt entstanden ist, als
die oben geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zu Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
Der Gastgeber (Vermieter) behält sich vor, in Abweichung der vorgenannten Pauschale eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Gastgeber verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Vertrag orientiert sich am Mustervertrag DEHOGA
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu einer anderweitigen Vergabe
des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 dieses Gastaufnahmevertrages
angegebenen Betrag zu bezahlen.
6. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten An- und Abreisetag als ein Tag. Das Zimmer muss am Abreisetag bis 9.30 Uhr geräumt sein.
7. Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers (Vermieter) und damit das Amtsgericht Kaufbeuren.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskostenversicherung
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